Praxisgründung als Heilpraktiker: Die Abrechnung von Anfang an richtig aufsetzen

06.09.2026 · 8 Minuten

Die Heilpraktikerprüfung fragt medizinisches Wissen ab — nicht, wie eine Rechnung aussieht, was ein Gebührensatz ist oder wie eine PAD-Datei an die Abrechnungsstelle kommt. Viele Praxen lernen das in den ersten Monaten durch Rückfragen von Versicherungen. Es geht auch anders: Wer die Abrechnung vor dem ersten Patienten aufsetzt, erspart sich das Nachbessern.

1. Den Gebührensatz festlegen

Die erste Entscheidung ist die Preisstufe für Privatpatienten und Selbstzahler. Die meisten Praxen starten mit dem Regelhöchstsatz; wer sich auf aufwendige Verfahren spezialisiert oder sich bewusst hochpreisig positioniert, wählt den Höchstsatz. Beihilfeberechtigte werden unabhängig davon nach dem Beihilfesatz abgerechnet. Wichtig ist nur: Die Entscheidung gilt pro Patient dauerhaft und wird vor der ersten Behandlung kommuniziert.

Die Gebührensätze im Detail

2. Die Rechnungsvorlage einmal richtig bauen

Eine Heilpraktikerrechnung muss den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts genügen — auch wenn die Leistung steuerfrei ist — und gleichzeitig die Angaben enthalten, die Kostenträger für die Erstattung brauchen: Behandlungsdaten, Ziffern mit Bezeichnung, Diagnosen, Begründungen. Wer das einmal in einer Vorlage festlegt, muss es nicht bei jeder Rechnung neu bedenken.

Checkliste: Was auf der Rechnung stehen muss

3. Den Patientenstamm strukturiert anlegen

Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kostenträger und Gebührensatz gehören in die Stammdaten — plus bei Kindern der Erziehungsberechtigte als Zahler. Wer diese Angaben von Anfang an vollständig erfasst, schreibt jede spätere Rechnung in Minuten statt in einer Viertelstunde.

4. Die häufigsten Ziffern kennen

Man muss nicht alle 197 Ziffern auswendig können. Die eingehende Untersuchung (Ziffer 1), die Beratung, die typischen Leistungen des eigenen Fachgebiets und die Regel, welche Leistungen nebeneinander berechenbar sind — das reicht für den Start. Alles andere lässt sich nachschlagen.

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5. Erstattungsfragen vor der Behandlung klären

Der Satz „Das übernimmt doch die Versicherung?" gehört ins Erstgespräch, nicht in die Diskussion nach der Kürzung. Ein kurzer Hinweis, dass die Erstattung vom Tarif abhängt und der Patient dies vorab prüfen sollte, spart beiden Seiten Ärger und gehört als Standardformulierung in die Praxisunterlagen.

6. Aufbewahrung und Nummernkreis

Rechnungen sind Buchungsbelege und müssen über Jahre aufbewahrt werden; Rechnungsnummern müssen fortlaufend und eindeutig sein. Wer mit Textverarbeitung startet, sollte den Nummernkreis von Anfang an sauber führen — ein doppelt vergebener Rechnungsnummernkreis ist später mühsam zu bereinigen.

7. Selbst abrechnen oder Abrechnungsstelle

Diese Entscheidung muss nicht am ersten Tag fallen. Wichtig ist, dass die Abrechnungsdaten von Anfang an so erfasst werden, dass beide Wege möglich bleiben — dann lässt sich später ohne Umstellung wechseln.

Abrechnungsstelle oder selbst abrechnen? Der Vergleich

Fazit

Die Abrechnung ist kein Nebenthema, sondern das, was aus der Behandlung ein Einkommen macht. Wer Gebührensatz, Rechnungsvorlage und Patientenstamm vor dem ersten Termin festlegt, hat den größten Teil der typischen Anfängerfehler bereits ausgeschlossen — und kann sich auf das konzentrieren, wofür die Praxis eröffnet wurde.

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