Begründungen auf der Heilpraktiker-Rechnung: Wann sie erwartet werden und wie sie formuliert sind

06.09.2026 · 7 Minuten

Eine Heilpraktiker-Rechnung ohne Begründungen ist wie ein Antrag ohne Anlagen: formal vollständig, aber für den Sachbearbeiter beim Kostenträger schwer nachvollziehbar. Begründungen erklären, warum eine Leistung erbracht wurde, warum sie mehrfach angesetzt ist oder warum die Praxis dafür qualifiziert ist. Sie sind der Teil der Liquidation, an dem sich Erstattung und Kürzung am häufigsten entscheiden.

Drei Arten von Begründungen

  • Begründung zum Verfahren — beschreibt die angewandte Methode näher, etwa bei Neuraltherapie, Akupunktur, Atemtherapie oder Stromtherapie. Der Kostenträger soll erkennen, was konkret gemacht wurde.
  • Nachweis der Qualifikation — belegt, dass die Praxis die Leistung erbringen darf. Typisch bei osteopathischen Leistungen: der Hinweis auf eine entsprechende Ausbildung oder die Mitgliedschaft in einem Fachverband.
  • Begründung zum Fall — erklärt Besonderheiten der konkreten Behandlung: ein akuter Fall, ein erhöhter Zeitaufwand durch die Schwere des Krankheitsbildes, mehrfach angesetzte Positionen wegen verschiedener Körperregionen.

Bei welchen Ziffern eine Begründung üblich ist

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht — die GebüH ist kein amtliches Regelwerk. In der Abrechnungspraxis haben sich aber Erwartungen herausgebildet. Bei folgenden Leistungsbereichen rechnen Kostenträger üblicherweise mit einer Begründung:

  • Repertorisation (Ziffer 2) — Beschreibung des homöopathischen Vorgehens
  • Atemtherapie und Akupunktur (Bereich 20 und 21) — Angabe des Verfahrens
  • Neuraltherapie (Bereich 24 und 25) — Angabe von Technik und Präparat
  • Osteopathische Leistungen (Bereich 35) — Nachweis der Qualifikation
  • Elektro- und Stromtherapie (Bereich 39) — Angabe des Verfahrens

Im GebüH-Rechner sind diese Ziffern mit „Begründung üblich" gekennzeichnet

Wie eine gute Begründung aussieht

Eine Begründung ist keine Verteidigungsschrift, sondern ein Satz oder zwei, die dem Sachbearbeiter die Einordnung erleichtern. Bewährt haben sich Formulierungen, die drei Dinge leisten: Sie nennen die Methode, sie stellen den Bezug zur Diagnose her, und sie erklären Abweichungen vom Üblichen.

Ein Beispiel für eine fallbezogene Begründung bei mehrfach angesetzten Positionen: Einzelne Leistungen wurden mehrfach berechnet, weil verschiedene Körperregionen behandelt wurden beziehungsweise Behandlungsschritte wiederholt werden mussten. Ein Beispiel für eine Verfahrensbegründung: Die Behandlung erfolgte als bewährte Methode, die in der Praxis als ebenso erfolgversprechend gilt, weil keine überwiegend anerkannte schulmedizinische Methode zur Verfügung steht.

Die Begründung gehört an die Leistung

Ein pauschaler Satz am Ende der Rechnung erfüllt seinen Zweck nur, wenn klar ist, worauf er sich bezieht. Verfahrens- und Qualifikationsbegründungen stehen deshalb direkt bei der Ziffer, die sie erklären. Fallbezogene Begründungen, die die ganze Behandlung betreffen — etwa der akute Fall — können gesammelt am Ende eines Behandlungstages stehen.

Was Begründungen nicht leisten

Eine Begründung macht keine Leistung erstattungsfähig, die der Tarif des Patienten ausschließt. Und sie ersetzt keine Diagnose: Ohne nachvollziehbare Diagnose wirkt jede noch so gute Begründung willkürlich. Die drei Bausteine Diagnose, Ziffer und Begründung müssen zusammenpassen — das ist der Kern einer Rechnung, die ohne Rückfrage durchgeht.

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