Analogziffern in der GebüH: Wann Sie eine Leistung mit „A" abrechnen dürfen

06.09.2026 · 6 Minuten

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stammt aus den 1980er-Jahren. Viele Verfahren, die heute in Praxen selbstverständlich sind, haben darin keine eigene Ziffer. Für diese Fälle gibt es die Analogabrechnung: Die Leistung wird nach einer vergleichbaren Ziffer berechnet und als analog gekennzeichnet.

So funktioniert die Analogabrechnung

  1. Die Praxis sucht die Ziffer, die der erbrachten Leistung nach Art, Aufwand und Zeit am nächsten kommt.
  2. Auf der Rechnung wird dieser Ziffer ein „A" vorangestellt — aus 20.6 wird A20.6.
  3. Die Leistung wird mit ihrer tatsächlichen Bezeichnung beschrieben, nicht mit dem Text der Vergleichsziffer.
  4. Eine kurze Begründung erklärt, dass die GebüH für diese Leistung keine eigene Ziffer vorsieht und warum die gewählte Ziffer die nächstliegende ist.

Das „A" und die Buchstabenvarianten nicht verwechseln

Viele Ziffern tragen im Verzeichnis bereits einen Buchstaben, etwa 20.6a oder 35.3b. Das sind reguläre Varianten derselben Leistung mit eigenem Text und eigenem Betrag — keine Analogziffern. Das Analog-Kennzeichen ist immer das vorangestellte Großbuchstaben-A. Eine Kombination ist möglich: Wer eine Leistung analog zu 20.6a abrechnet, schreibt A20.6a.

Beispiel: Ziffer 20.6 mit ihren Varianten im Überblick

Welche Vergleichsziffer taugt

Maßstab ist die Gleichwertigkeit nach Art der Leistung, Zeitaufwand und Schwierigkeit. Wer eine 30-minütige manuelle Behandlung analog zu einer Fünf-Minuten-Anwendung abrechnet, wird bei der Erstattung scheitern — und umgekehrt verschenkt Geld, wer eine aufwendige Leistung mit einer Bagatellziffer vergleicht. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in die Systematik des Verzeichnisses: Welcher Bereich passt fachlich, und welche Ziffer in diesem Bereich hat den vergleichbaren Aufwand?

Was in die Begründung gehört

Die Begründung bei Analogziffern hat zwei Teile: Erstens die Feststellung, dass das Verzeichnis für die erbrachte Leistung keine Ziffer vorsieht. Zweitens die Erklärung, warum die gewählte Ziffer nach Aufwand und Art die am nächsten kommende ist. Zwei Sätze genügen; entscheidend ist, dass ein Sachbearbeiter ohne Fachwissen die Logik nachvollziehen kann.

Erstattung bei Analogziffern

Kostenträger prüfen Analogpositionen genauer als reguläre Ziffern. Eine nachvollziehbare Vergleichswahl, eine ehrliche Leistungsbeschreibung und eine passende Diagnose sind die drei Dinge, die den Unterschied machen. Wer regelmäßig dieselbe Leistung analog abrechnet, sollte die Vergleichsziffer und die Begründung konsequent gleich halten — wechselnde Zuordnungen für dieselbe Leistung wirken willkürlich.

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