← Zum GebüH-Rechner

GebüH Ziffer 39.10: 2 Leistungen

Die Ziffer 39.10 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker umfasst 2 Leistungen. Nachfolgend die Beträge in den fünf gebräuchlichen Gebührensätzen.

BezeichnungRegelhöchstsatzHöchstsatzBeihilfe Bund/LandMindestsatzNiedrigstsatz
Magnetfeldbehandlungnach Vereinbarungnach Vereinbarung4,00 €nach Vereinbarungnach Vereinbarung
Signaltherapiennach Vereinbarungals 39.10anach Vereinbarungals 39.10anach Vereinbarungnach Vereinbarungals 39.10a

Begründung

Bei dieser Ziffer wird üblicherweise eine Begründung zum angewandten Verfahren angegeben. Praxbill schlägt die passende Begründung beim Erstellen der Rechnung automatisch vor.

Analogziffern

Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.

Verwandte Ziffern

Diese Ziffer im GebüH-Rechner öffnen

Diese Positionen als Rechnung erstellen – 14 Tage kostenlos

Praxbill ergänzt Diagnosen, Begründungen und den PAD-Export für Ihre Abrechnungsstelle.

Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.