GebüH Ziffer 35.3d: Osteopathische Behandlung des Oberschenkels
| Bezeichnung | Regelhöchstsatz | Höchstsatz | Beihilfe Bund/Land | Mindestsatz | Niedrigstsatz |
|---|---|---|---|---|---|
| Osteopathische Behandlung des Oberschenkels | 26,00 €als 35.3 | 26,00 € | 21,00 €als 35.3 | 15,40 €als 35.3 | 15,40 €als 35.3 |
Begründung
Bei dieser Ziffer wird üblicherweise ein Nachweis der fachlichen Qualifikation angegeben, z. B. die Mitgliedschaft in einem Fachverband. Praxbill schlägt die passende Begründung beim Erstellen der Rechnung automatisch vor.
Analogziffern
Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.
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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.