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GebüH Ziffer 39.2: 2 Leistungen

Die Ziffer 39.2 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker umfasst 2 Leistungen. Nachfolgend die Beträge in den fünf gebräuchlichen Gebührensätzen.

BezeichnungRegelhöchstsatzHöchstsatzBeihilfe Bund/LandMindestsatzNiedrigstsatz
Farblichttherapie/Farbpunktur9,54 €als 39.2a10,50 €als 39.2a7,70 €7,70 €als 39.2a
Ganzbestrahlungen9,54 €10,50 €8,00 €7,70 €7,70 €

Analogziffern

Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.

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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.