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GebüH Ziffer 25.9: 3 Leistungen

Die Ziffer 25.9 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker umfasst 3 Leistungen. Nachfolgend die Beträge in den fünf gebräuchlichen Gebührensätzen.

BezeichnungRegelhöchstsatzHöchstsatzBeihilfe Bund/LandMindestsatzNiedrigstsatz
CO2-Quellgasttherapienach Vereinbarung12,80 €12,80 €12,80 €als 25.9a
Ozon-Sauerstoff Injektionnach Vereinbarung12,80 €
Ozon-Sauerstoff Injektion i.m.12,80 €12,80 €

Analogziffern

Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.

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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.