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GebüH Ziffer 25.10a: Eigenblutbehandlung nach Garthe/mit UVB

Die Ziffer 25.10a des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker umfasst 1 Leistung. Nachfolgend die Beträge in den fünf gebräuchlichen Gebührensätzen.

Die Ziffer 25.10a ist eine Variante der Ziffer 25.10.

BezeichnungRegelhöchstsatzHöchstsatzBeihilfe Bund/LandMindestsatzNiedrigstsatz
Eigenblutbehandlung nach Garthe/mit UVBnach Vereinbarungnach Vereinbarungnach Vereinbarungals 25.10nach Vereinbarung

Analogziffern

Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.

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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.