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GebüH Ziffer 20.1a: 2 Leistungen

Die Ziffer 20.1a des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker umfasst 2 Leistungen. Nachfolgend die Beträge in den fünf gebräuchlichen Gebührensätzen.

Die Ziffer 20.1a ist eine Variante der Ziffer 20.1.

BezeichnungRegelhöchstsatzHöchstsatzBeihilfe Bund/LandMindestsatzNiedrigstsatz
Atemtherapeutische Behandlung und Autogenes Training8,91 €als 20.18,91 €8,00 €als 20.18,91 €als 20.18,91 €
Atemtherapeutische- und Entspannungsbehandlung8,91 €31,00 €als 20.18,91 €als 20.18,91 €als 20.1

Begründung

Bei dieser Ziffer wird üblicherweise eine Begründung zum angewandten Verfahren angegeben. Praxbill schlägt die passende Begründung beim Erstellen der Rechnung automatisch vor.

Analogziffern

Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.

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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.