GebüH Ziffer 20.1a: 2 Leistungen
| Bezeichnung | Regelhöchstsatz | Höchstsatz | Beihilfe Bund/Land | Mindestsatz | Niedrigstsatz |
|---|---|---|---|---|---|
| Atemtherapeutische Behandlung und Autogenes Training | 8,91 €als 20.1 | 8,91 € | 8,00 €als 20.1 | 8,91 €als 20.1 | 8,91 € |
| Atemtherapeutische- und Entspannungsbehandlung | 8,91 € | 31,00 €als 20.1 | – | 8,91 €als 20.1 | 8,91 €als 20.1 |
Begründung
Bei dieser Ziffer wird üblicherweise eine Begründung zum angewandten Verfahren angegeben. Praxbill schlägt die passende Begründung beim Erstellen der Rechnung automatisch vor.
Analogziffern
Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.
Verwandte Ziffern
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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.