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GebüH Ziffer 14.5a: Bronchialdiagnostik

Die Ziffer 14.5a des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker umfasst 1 Leistung. Nachfolgend die Beträge in den fünf gebräuchlichen Gebührensätzen.

Die Ziffer 14.5a ist eine Variante der Ziffer 14.5.

BezeichnungRegelhöchstsatzHöchstsatzBeihilfe Bund/LandMindestsatzNiedrigstsatz
Bronchialdiagnostik7,97 €20,50 €7,00 €als 14.57,97 €als 14.510,50 €

Analogziffern

Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.

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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.