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GebüH Ziffer 12.14: 8 Leistungen

Die Ziffer 12.14 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker umfasst 8 Leistungen. Nachfolgend die Beträge in den fünf gebräuchlichen Gebührensätzen.

BezeichnungRegelhöchstsatzHöchstsatzBeihilfe Bund/LandMindestsatzNiedrigstsatz
Blutuntersuchung, aufwendige6,71 €10,50 €7,00 €6,71 €10,50 €
Chemogramme Blei Schwermetalltest6,71 €10,50 €7,00 €6,71 €10,50 €
Chemogramme Cadmium Schwermetalltest6,71 €10,50 €7,00 €6,71 €10,50 €
Chemogramme Heliobakter - Test6,71 €10,50 €7,00 €6,71 €10,50 €
Chemogramme Kupfer Schwermetalltest10,50 €7,00 €6,71 €10,50 €
Chemogramme Quecksilber Schwermetalltest6,71 €10,50 €7,00 €6,71 €10,50 €
Chemogramme Zink Schwermetalltest6,71 €10,50 €7,00 €6,71 €10,50 €
Clusterdiagnostik6,71 €als 12.14a10,50 €als 12.14a7,00 €6,71 €als 12.14a10,50 €als 12.14a

Analogziffern

Leistungen, für die das Gebührenverzeichnis keine eigene Ziffer vorsieht, werden mit der nächstliegenden Ziffer abgerechnet und durch ein vorangestelltes „A" gekennzeichnet. Diese Analogziffern sind auf der Rechnung schriftlich zu begründen.

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Die GebüH ist ein von Berufsverbänden erarbeitetes Verzeichnis, keine amtliche Gebührenordnung; die Beträge sind Orientierungswerte, die Vergütung wird mit dem Patienten frei vereinbart. Stand der Tabelle: 06.09.2026. Ohne Gewähr.